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27. November 2007

Die Lehrsklaven kommen

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 12:29

27. November 2007 http://www.faz.net/s/RubC3FFBF288EDC421F93E22EFA74003C4D/Doc~E12A3606CA1FA4E77815B896B6023C6F1~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Die eine Seite sieht so aus: „Achtzehn Stunden Lehre pro Woche, zunächst auf zwei Jahre befristet, Habilitation vorausgesetzt, Vergütung nach TV-L E 12 oder 13 (das war einmal BAT IIa, ist aber um verschiedene, etwa familienabhängige Zusatzzahlungen bereinigt und liegt deutlich unter dem Einstiegsgehalt von Gymnasiallehrern)“. Oder: „Befristet zunächst für jeweils ein Jahr sind zu besetzen: vier halbe Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (4 × 0,5 Vergütungsgruppe TVL 13) für Alte (0,5), Mittelalterliche (2 × 0,5) und Neuzeitliche (0,5) Geschichte“. Solche und noch weniger attraktive Stellenausschreibungen findet man in Hochschulanzeigen immer öfter. Das Überschussangebot an wissenschaftlichem Personal in vielen Fächern lässt manche Privatdozenten für 1600 Euro brutto Lehraufträge annehmen, die ihm oder ihr gerade noch die Miete am Hochschulort erbringen.

Die andere Seite hört sich so an: Kein hochschulpolitisches Podium, auf dem nicht die Einheit von Forschung und Lehre beschworen wird. Nur der gute Forscher könne auch gut lehren. Zwar weiß jeder Student, wie locker die Zusammenhänge zwischen dem einen und dem anderen sind: Der Spitzenforscher als Lehrkatastrophe ist so bekannt wie der kaum forschende große Pädagoge und Didaktiker des kanonischen Stoffes seines Faches. Auch alle möglichen Zwischenstufen hat man schon erlebt, etwa den Professor, der bedeutende Vorlesungen hält, aber zu Seminaren kein Verhältnis findet. Oder es gibt Fächer wie die Jurisprudenz, die sich fragen lassen müssen, wie es um eine Lehre bestellt ist, die so gut wie alle Studierenden zum privaten Nachhilfeunterricht zwingt. Schließlich unterrichten unter dem Druck der Bachelor-Reform inzwischen sogar Master-Studenten, und zwar häufig in Gebieten, deren Grundstoff sie zwar vermitteln können, zu denen sie selber durch Forschung aber noch nicht beigetragen haben.

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Das heilige Deputat

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Trotz solcher vielfältigen Indizien dafür, wie kompliziert es sich mit jener Einheit von Forschung und Lehre verhält, trägt die deutsche Universität dieses Humboldtsymbol wie eine Monstranz vor sich her. Weshalb? Nicht zuletzt, weil es dem Standesinteresse an einem überschaubaren Lehrdeputat Rückhalt gibt. Denn Einheit von Forschung und Lehre heißt: Die Wochenarbeitszeit der Professoren darf nicht durch Lehre erschöpft werden. Dass ihre Wochenarbeitszeit noch durch ganz andere Aktivitäten erschöpft wird – Herausgeberschaften, Gutachtertätigkeit, Evaluieren und Akkreditieren, Anträgeschreiben und Auf-Tagungen-Herumsitzen –, geht in die Berechnung nicht mit ein.

Wie aber kann das Wunder eines gleichbleibenden Deputats bei gestiegenen Belastungen und allenfalls konstantem Lehrpersonal bewirkt werden? Anfang diesen Jahres veröffentlichte der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen zu einer lehrorientierten Reform der universitären Personalstruktur. Darin empfahl er die Einrichtung von Professuren mit Schwerpunkt in der Lehre und entsprechend erhöhten Stundendeputaten (zwölf Wochenstunden statt acht) sowie entsprechender Junior-Lehrprofessuren.

Parallel dazu erlebt an den Universitäten noch eine andere Personalkategorie einen Aufschwung, die „Lehrkraft für besondere Aufgaben“. Dabei handelt es sich um jene schon erwähnten Stellen für wissenschaftlich qualifizierte Leute, die bis zu achtzehn Stunden pro Woche in der Bachelor-Tretmühle engagiert werden. Einheit von Forschung und Lehre heißt für sie: Sie haben keine aktuellen Forschungsaufgaben, sollen aber einmal geforscht haben, sprich: habilitiert sein.

Der Lehrprofessor als Sozialarbeiter

Im Mitgliederorgan der „Deutschen Gesellschaft für Soziologie“ ist jetzt der elektronische Briefwechsel dreier Soziologen zum Thema abgedruckt worden (Soziologie, Jg. 36, Heft 3/2007). Trutz von Trotha (Universität Siegen) bezeichnet darin die neuen Lehrkräfte als universitäre „Mindestlohnreserve“. Im Grunde seien die Hochschulpolitiker ohnehin der Ansicht, dass Bachelor-Studenten „Forschung weder benötigen noch sie ihnen zuzumuten ist“. Aus nordrhein-westfälischen Erfahrungen weist Trotha überdies darauf hin, dass die neuerdings erhobenen Studiengebühren ausdrücklich nur zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden dürfen. Auch dies treibe die Trennung von Forschung und Lehre voran – denn aus solchen Einnahmen beispielsweise eine normale Assistentenstelle zu schaffen verstieße gegen die reine Zweckbindung an Lehre. Die Lehrkraft für besondere Aufgaben könnte auf diese Weise zum Favoriten sowohl – weil billig – der Hochschulverwaltung werden wie – weil ganz zu Unterricht und Prüfungsvorbereitung eingesetzt – zu dem der studentischen Fachschaften.

Armin Nassehi, Soziologe an der Ludwig Maximilians Universität München, steigert diese Diagnose ins Grundsätzliche. Für ihn liegt der gegenwärtigen Wissenschaftspolitik das Bestreben zugrunde, der Bildung den Garaus zu machen. An die Stelle der Forderung nach „Selbstsozialisation“ der Studierenden trete ihre Behandlung als Leistungsempfänger. Der Lehrprofessor sei insofern der Sozialarbeiter des reformierten Universitätssystems. Die Leistungen, die er abgibt, sind vorwegdefiniert und bedürfen eben darum auch keiner fortlaufenden Forschung.

Eine riesige komplizierte Sparmaßnahme

An dieser Beschreibung lässt sich gut erkennen, worin eine Schwierigkeit des Streits um gute Universitäten besteht. Denn Nassehi gibt zu, dass man im alten, vom Humboldtidealen bestimmten Betrieb „der Lehre nicht genügend Aufmerksamkeit widmete“, nur dass er dies zur Tugend erklärt: Die Studenten wurden eben als selbständige „Bürger der Gelehrtenrepublik“ angesprochen, die sich ihren eigenen, freien Reim auf die Forschung machen.

Das geschah, darf man ergänzen, kontrafaktisch, und zwischen „jemanden nicht als Kind behandeln“ und „jemanden sich selbst überlassen“ liegen eine Menge Zwischenstufen des Interesses daran, vor wem man seine Forschung vorträgt, um das schon für ihre Einheit mit Lehre zu halten. Das Dilemma der Universitätsreform im Bereich der Lehre ist, mit anderen Worten, dass die einen „Trennung von Forschung und Lehre“ sagen und „Sparen“ meinen, die anderen „Einheit von Forschung und Lehre“ sagen, aber die eigene Freiheit meinen, ihrer Forschungspräferenz zu folgen.

Frauen, ab in die Reproduktion

Diesseits solcher Manöver sind aber zwei Prognosen des Briefverkehrs der Soziologen bemerkenswert: Jo Reichertz (Universität Duisburg-Essen) sagt voraus, dass jene Lehrbeauftragten – die mal so, mal „Lecturer“, mal eben „Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben“ heißen – allmählich in die Kapazitätsberechnungen der Fächer aufgenommen werden. Bislang ist das ausdrücklich nicht vorgesehen, um eine Umwidmung normaler Stellen in solche für Lehrsklaven zu verhindern. Das kameralistische Geschick der Universitätsverwaltungen aber lässt den Soziologen vermuten, dass ein solches Verbot über kurz oder lang aus Gründen der Mittelknappheit umgangen wird.

Die interessante Prognose Trutz von Trothas gilt der Besetzung von ganz oder doch in erster Linie auf Lehre gerichteten Stellen. Er vermutet, „dass die Lehrprofessur das Feld von Professorinnen sein wird. So haben es Männer schon immer gemacht – von der Krankenpflegerin über die Lehrerin bis zur Kinderärztin. Sie haben die im Status geminderten Positionen stets den Frauen überlassen beziehungsweise die Positionen im Status gemindert, die sich Frauen erobert haben.“ Für die Politik und die Universitätsverwaltungen „werden die Lehrprofessuren die goldenen Lettern der Statistiken des universitären Gender Mainstreaming“, also der Gleichstellungsvorgabenerfüllungsberichte sein.

Beide Prognosen haben für sich, beizeiten überprüfbar zu sein. Denn die Folgen der Bachelor-Reform machen sich jetzt an den Universitäten mit großer Geschwindigkeit bemerkbar. Und je mehr sie es tun, desto weniger wird sich der eigentliche Charakter dieser Reform leugnen lassen: Eine riesige komplizierte Sparmaßnahme zu sein.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Oliver Meckes und Nicole Ottawa

21. November 2007

13. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz

Abgelegt unter: Ankündigungen, Neues, Termine — Dano @ 12:55

Sonnabend, 12.1.2008

Veranstaltungsort
URANIA-HAUS
An der Urania 17
10787 Berlin

Einlaß ab 10 Uhr

(zwischen 10 und 11 Uhr werden Filmausschnitte
aus bisherigen Konferenzen gezeigt)

Eintrittspreise:
Gesamtkarte (Vorträge, Diskussion, Konzert) 21, ermäßigt 15 Euro
Konferenzkarte (Vorträge, Diskussion) 13, ermäßigt 9 Euro
Podiumsdiskussion 5, ermäßigt 3,50 Euro
Konzertkarte 13, ermäßigt 9 Euro

Anfahrt:
Das Urania-Haus finden Sie mitten in der City-West, an der Verlängerung des
Kurfüstendamm; vom Bahnhof Zoologischer Garten mit Bus und U-Bahn in wenigen
Minuten erreichbar, 5 Minuten Fußweg von den U-Bahnhöfen Wittenbergplatz und
Nollendorfplatz. DB Bahnhof Zoologischer Garten, U-Bahn Wittenbergplatz, Nollendorfplatz, S-Bahn Zoologischer Garten; Bus 100, 110, M 19

Informationen und Kartenreservierungen
aktionsbuero@jungewelt.de

Quelle: http://www.rosa-luxemburg-konferenz.de/

fzs ruft zum Boykott des CHE-Hochschulrankings auf

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:22

18.11.2007: Umstrittenes Hochschulranking soll nach dem Willen von Studierendenschaften und dem Dachverband von den befragten Studierenden boykottiert werden.

Rankings sind ein Instrument der Ökonomisierung von Bildung. Sie dienen dazu, das Bildungssystem nur noch nach wirtschaftlichen Kriterien zu beurteilen. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften hält diese Kriterien für falsch und ruft als Dachverband daher alle StudentInnenvertretungen auf, sich an einem Boykott der Rankings zu beteiligen und die StudentInnen zu einem Boykott des CHE-Hochschulrankings aufzufordern. Angesichts einer allgemein wachsenden Kritik an umstrittenen Rankings und anderen Instrumenten einer wirtschaftlichen Steuerung der Hochschulen sieht der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) großes Potenzial und Erfolgschancen eines solchen bundesweiten Boykotts.

Das Hochschulranking des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) wirbt damit, “dass umfassendste und detaillierteste Ranking deutschsprachiger Universitäten und Fachhochschulen” zu sein. Es richte sich dabei vor allem an StudienanfängerInnen und StudentInnen, habe sich aber auch an den Hochschulen als fair, informativ und qualifiziert durchgesetzt.[1] Die Kritik an Rankings allgemein und dem CHE-Ranking im Besonderen wächst jedoch zunehmend. In der Debatte dominieren die methodischen Kritikpunkte. Diese Kritik führte unter anderem die Austrian Agency for Quality Assurance (AQA) zu einem Ausstieg aus dem CHE-Ranking. AQA koordinierte seit 2004 das CHE-Ranking für Österreichische Hochschulen. AQA-Leiter Alexander Kohler erklärte in “derStandard”, die angelegten Kriterien des Rankings könnten keine umfassende Information über die Qualität einer Universität bieten und stellten nur einen Ausschnitt des Leistungsspektrums dar. Des Weiteren sei das CHE-Ranking aufgrund sehr geringer Stichprobengrößen statistisch gesehen nur begrenzt aussagekräftig. Zudem würden die Rahmenbedingungen der […] Universitäten nur unzureichend erfasst.[2] Eine derartige Kritik bewegt auch US-amerikanische Hochschulen zu einem Boykott des Rankings der Zeitschrift U.S. News and World Report. Weitere Punkte seien eine unzulässige Reduktion der Komplexität einer Hochschule und eine willkürliche Datenerhebung.[3] Die Qualität der Bildung lässt sich nicht auf eine kleine Anzahl an Indikatoren herunter brechen, die in einem Ranking angewandt werden. Auch müssen immer die unterschiedlichen Voraussetzungen der Hochschulen beachtete werden.

Der fzs kritisiert dagegen vor allem die grundlegende Idee der Hochschulrankings. Hinter den Rankings verbirgt sich die Idee einer Ökonomisierung der Bildung - Bildung wird nur noch anhand einiger wirtschaftlicher Faktoren beurteilt anstatt es als Grundrecht und als öffentliches Gut zu begreifen, was jedem Menschen gleichermaßen offen stehen muss. Rankings sind ein Instrument um einen unbegrenzten Wettbewerb im Hochschulsystem zu verankern - daher sind sie aus Sicht des fzs deutlich abzulehnen. Das CHE identifizierte entsprechend auch drei zentrale Wettbewerbshindernisse: Verbot allgemeiner Studiengebühren, Hochschulzugangsrecht und Kapazitätsverordnung (KapVO). Dies seien, so Detlef Müller-Böhling, die auf der Weide verbliebenen sakrosankten Kühe, wobei jede heilige Kuh ein potenzielles Steak sei.[4] Torsten Bultmann vom Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BDWI) spricht sehr anschaulich vom Müller-Böhlingschen “Dreisatz”.[5] Ziel einer Hochschulreform ist eine Marktsteuerung von Bildung und Wissenschaft. Diesen erklärten Zielen muss entschieden entgegengewirkt werden.

Zu Beginn dieses Wintersemesters 2007 kündigte die Berliner Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialwesen (ASFH) ihren StudentInnen erstmalig eine Beteiligung der Hochschule am Hochschulranking des Bertelsmann-nahen CHE an. Der AStA der ASFH hat daraufhin am 9.10.2007 beschlossen, das umstrittene Ranking zu boykottieren und die StudentInnen dazu aufgefordert, sich an der Befragung nicht zu beteiligen. Diese Entscheidung des AStA wird durch eine überwältigende Mehrheit der StudentInnen unterstützt. Dies war das Ergebnis einer studentischen Vollversammlung am 25.11.2007, die die Hochschulleitung aufgefordert hat, die Briefe der Umfrage, welche das CHE durch die Hochschulen an die StudentInnen weitergeben lässt, zurückzuhalten und nicht an die StudentInnen zu versenden. Das Rektorat der ASFH hat sich gegen die StudentInnen gestellt. Konsequenz der Auseinandersetzung mit dem Rektorat ist nun sogar, dass die Arbeit der StudentInnenvertretung behindert wird; Aushänge dürfen demnach künftig nur nach Bewilligung durch die Rektorin der Hochschule Christine Labonté-Roset angebracht werden.[6] Die Briefe sowie die entsprechenden Zugangsdaten zum CHE-Ranking wurden in den vergangenen Tagen an die StudentInnen verteilt. Der AStA Universität Münster hat im Anschluss an den AStA der ASFH ebenfalls zu einem Boykott des Rankings aufgerufen.

[1] www.che-ranking.de/cms/?getObject=42&am … etLang=de, aufgerufen am 30.10.2007
[2] Österreich beteiligt sich nicht mehr am CHE-Hochschulranking, derstandard.at/Text/?id=3002680, aufgerufen am 30.10.2007
[3] US-Unis rufen zum Ranking-Boykott auf, derstandard.at/?url=/?id=3011201, aufgerufen am 30.10.2007
[4] Müller-Böhling, Detlef 2004: 10 Jahre CHE. Anstoß, Begleitung und Konzepterarbeitung. In: Müller-Böhling, Detlef (Hg.): CHEck up 1/2004, S. 3
[5] Bultmann, Torsten 2005: Harvard ist Disneyland, linksnet.de/artikel.php?id=1680, aufgerufen am 30.10.2007
[6] asta.asfh-berlin.de/index.php?id=261, aufgerufen am 30.10.2007

Quelle: http://www.fzs.de/show/150675.html

Studienbeitragsgesetz nicht verfassungsgemäß?

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:21

Studienbeitragsgesetz nicht verfassungsgemäß?

Thorsten Stegemann 15.11.2007

Nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen schöpfen die Gegner von Studiengebühren neue Hoffung. Einige Hochschulen wollen nun sogar freiwillig “günstiger” sein als die Konkurrenz

Wenn wichtige Entscheidungen im gesellschaftlichen Einklang getroffen werden, lässt das Bedürfnis, sie öffentlich immer wieder neu zur Diskussion zu stellen, in der Regel schnell nach. Dass die Reform des deutschen Bildungssystems nun schon seit Jahren die Schlagzeilen bestimmt und die Einführung von Studiengebühren auch nach ihrer Einführung in sieben Bundesländern heftig umstritten ist, deutet folglich auf substantielle Differenzen hin, die auf dem Wege der Legislative nicht einfach überbrückt werden können. Stattdessen sind die Ergebnisse des Gesetzgebungsverfahrens selbst Gegenstand argumentativer und juristischer Auseinandersetzungen geworden, und in Hessen könnte der Landesverfassung tatsächlich gelingen, woran Oppositionsparteien, protestierende Studenten und prominente Gebührengegner bis jetzt gescheitert sind.

Zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen lassen ernste Zweifel daran aufkommen, ob das von der Regierung Roland Koch im Oktober 2006 durchgesetzte Studienbeitragsgesetz (1) verfassungsgemäß ist. Sollte sich der Hessische Staatsgerichtshof, bei dem entsprechende, von knapp 80.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Normenkontrollanträge anhängig sind (2), dieser Einschätzung anschließen, könnten die Verfechter eines gebührenfreien Erststudiums im kommenden Jahr hier möglicherweise einen ersten zählbaren Erfolg verbuchen.

Gesetz mit Signalwirkung?

In anderen Bundesländern waren die Versuche, der Einführung von Studiengebühren mit juristischen Mitteln zu begegnen, bislang kaum von Erfolg gekrönt. Allerdings enthält auch nur die Hessische Verfassung (3) einen Artikel, in dem die Unterrichtsgeldfreiheit generell und ausdrücklich geregelt wird. So sieht § 59 vor:

1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. (2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.
Verfassung des Landes Hessen / 1. Dezember 1946

Vor zwei Wochen gab nun das Verwaltungsgericht Gießen der Klage eines Medizinstudenten Recht, der bei seiner Hochschule Widerspruch gegen den zum Wintersemester 2007/08 erhaltenen Gebührenbescheid eingelegt und aufschiebende Wirkung beantragt hatte. In der Begründung (4) machte das Gericht “ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Grundstudienbeitragsbescheides” geltend und stützte seine Entscheidung im wesentlichen auf zwei Beobachtungen: Das “Studienbeitragsgesetz” definiere – im Widerspruch zur Verfassung - keinen Personenkreis, der aus wirtschaftlichen Gründen von der Beitragspflicht befreit ist und fordere die Gebühren stattdessen zunächst von allen Studierenden ein. Außerdem werde die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage vom Zeitpunkt der Zahlung auf einen unbestimmten späteren Zeitpunkt verschoben. Am vergangenen Dienstag verpflichtete das Gericht dann die Universität Marburg im Eilverfahren zur Rückerstattung gezahlter Studienbeiträge – ebenfalls wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes.

Der AStA der Universität Gießen, der eine To-do-Liste für den juristisch einwandfreien Widerspruch (5) mittlerweile zum Download anbietet und bis Ende November kostenlose Rechtsberatungen mit dem Anwalt Peter Welsch durchführt, plädiert dafür, die verfahrene Situation nun auf politischem Wege zu lösen.

Wir haben einen juristischen Teilsieg erreicht. Nun gilt es, dass die politischen EntscheidungsträgerInnen dafür Sorge tragen, das Urteil umzusetzen. Wir fordern die Landesregierung auf, das Studienbeitragsgesetz sofort zurück zu nehmen und anzuordnen, dass die bisher gezahlten Studiengebühren zurück zu zahlen sind.
Antonia Capito, AStA-Referentin für Hochschulpolitik

Das Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen hat in der vergangenen Woche beschlossen (6), gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen. Bis auf weiteres werden laufende Widerspruchsverfahren allerdings nicht weiter verfolgt. Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung soll vorerst stattgegeben werden.

Einen solchen Teilerfolg würden sich auch die Studierenden in Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern wünschen. Der AStA der Universität Paderborn fand mit seiner Berufung auf den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (7) - wie viele andere Kläger gegen Studiengebühren - bislang allerdings kein Gehör. Nachdem weder das Verwaltungsgericht Minden noch das Oberverwaltungsgericht Münster dem Begehren der Antragssteller entsprechen wollten, versuchen es die Ostwestfalen seit Ende vergangener Woche mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (8).

“Günstige” Gebühren

Während in Hessen Gebührengegner und –befürworter nun gespannt auf die für das Frühjahr 2008 angekündigte Entscheidung des Staatsgerichtshofes warten, suchen Hochschulen in anderen gebührenpflichtigen Ländern weiter nach eventuellen Standortvorteilen. So wollen sich die Hochschule Aschaffenburg und die Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt eine Entscheidung (9) des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zunutze machen. Demnach sinkt der von den Hochschulen eingeforderte Abführungssatz für den Sicherungsfonds, mit dem eventuelle Verluste durch die nicht erfolgte Rückzahlung von Studienkrediten aufgefangen werden sollen, von zehn auf drei Prozent. Ob der unmittelbare Anlass für diese Maßnahme ein Grund zur Freude ist oder einen überzeugenden Beweis für die allgemeine Unzufriedenheit mit den Bildungsreformen liefert, darf noch diskutiert werden: Im Sommersemester 2007 hatten nur zwei Prozent aller Empfangsberechtigten ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch genommen.

Die beiden Fachhochschulen wollen die Reduzierung des Abführungssatzes jedenfalls direkt an ihre Studierenden weitergeben, obwohl beide ohnehin “nur” 400 Euro pro Semester erheben (10). Ab dem Sommersemester 2008 werden in Unterfranken nun also noch “günstigere Studiengebühren” in Höhe von 372 Euro pro Semester fällig.

Damit liegen Aschaffenburg und Würzburg-Schweinfurt allerdings immer noch 2 Euro über der Fachhochschule Deggendorf, die – abgesehen vom berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik und sogenannten Doppelimmatrikulationen – 370 Euro (11) einfordert. Auch andere Fachhochschulen haben sich vom Mehrheitstrend, pro Semester die runde Summe von 500 Euro zu erheben, abgesetzt. Die FH Ansbach (12), an der darüber hinaus und wie praktisch überall allerdings noch Studentenwerks- (42 Euro) und Verwaltungskostenbeiträge (50 Euro) fällig werden, liegt derzeit ebenso bei 400 Euro wie die FH Kempten (13), die sich “bewusst vom Höchstsatz distanziert” hat.

Es geht allerdings auch anders. Die bayerischen Universitäten verlangen durchgängig 500 Euro und gewähren allenfalls im ersten Semester einen kleinen Nachlass (14), und die Fachhochschule Coburg hat sich ein Stufenmodell (15) ausgedacht, nach dem im Sommersemester 2007 erst 300, im folgenden, jetzt laufenden Wintersemester 400 und im Sommersemester 2008 dann 500 Euro fällig werden.

Immerhin sind die Abweichler im Süden der Republik etwas zahlreicher als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Hier hat sich zwar die große Westfälische Wilhelms-Universität (275 €) dem Mehrheitstrend entgegengestellt, und einzelne Hochschulen wie die FernUni Hagen oder die Kunstakademie Düsseldorf verzichten gleich ganz auf die ungeliebten Studiengebühren. Doch die 500 € haben sich weitestgehend durchgesetzt und werden nur von der Kunstakademie Münster (16) oder der Fachhochschule Gelsenkirchen (17), die beide 400 Euro erheben, unterboten.

“Auffallend viele Niedersachsen” in Schleswig Holstein oder: Flächendeckende Gebühren gegen flüchtende Studenten

Die Vermutung, dass die Gebührenfreiheit ein hochschulpolitischer Standortvorteil werden und Studierende zum Verlassen “ihres” gebührenpflichtigen Bundeslandes animieren könnte, steht seit Jahren im Raum, lässt sich bis dato aber kaum durch Zahlen erhärten. Immerhin sieht man im hohen Norden seit geraumer Zeit genauer hin, und eine örtliche Tageszeitung will zu Semesterbeginn auf dem Campus der Kieler Christian-Albrechts-Universität “auffallend viele Niedersachsen” ausgemacht haben (18). Der Anteil der Erstsemester aus Bundesländern mit Studiengebühren soll auf knapp 25 Prozent gestiegen sein und die Zahl der “Studiengebühren-Flüchtlinge” zum ersten Semester mittlerweile 835 betragen. Uni-Rektor Thomas Bauer glaubt erwartungsgemäß nicht, dass es sich “primär um Studiengebühren-Flüchtlinge” handelt und hält die scheinbare akademische Zuwanderung für eine simple “Qualitätsentscheidung”.

Der zuständige Minister Dietrich Austermann (CDU) sieht die Entwicklung weniger positiv. Als erklärter Befürworter von Studiengebühren hatte er bereits Ende letzten Jahres vor einer “Verdrängung der Landeskinder” gewarnt und eine Campusmaut in Höhe von 500 Euro pro Semester gefordert (19). Austermann will die vorläufige Entscheidung der Großen Koalition gegen Studiengebühren nun noch einmal überprüfen lassen und kann immerhin davon ausgehen, dass Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD), die schon im Sommer 2006 öffentlich über nachgelagerte Beiträge spekuliert hatte (20), das Thema nicht vollkommen fremd ist. Dabei sollte das Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (21) derlei Finten eigentlich ausschließen.

Für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, oder im Fall eines konsekutiven Studiengangs, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, werden Studiengebühren grundsätzlich nicht erhoben.
Hochschulgesetz Schleswig-Holstein, § 80

Lehre ohne Reputation

Über der Diskussion um das Für und Wider der Studiengebühren schwebt seit jeher die Frage, ob die in Kunden verwandelten Studierenden ein entsprechend hochwertiges Angebot vorfinden. Wenn es um die Bereiche Lehre und Betreuung geht, sieht es bislang nicht danach aus, als ob hier für herausragende Leistungen 500 Euro pro Semester veranschlagt werden könnten.

Der Generalsekretär des Wissenschaftsrates, Wedig von Heyden, hat auf den Herbstsitzungen des Gremiums in Frankfurt am Main vor wenigen Tagen noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen (22), dass die “miserable Betreuungssituation” lange Studienzeiten und hohe Abbrecherquoten verursache und deshalb dringend deutlich mehr Personal eingestellt werden müsse. “Die Lehre hat überhaupt keine Reputation”, meinte von Heyden und forderte insbesondere Qualitätskontrollen für Dozenten, die bislang nur an ihren Forschungsleistungen gemessen würden.

Der Wissenschaftsrat will bis Januar 2008 Empfehlungen zur Verbesserung der Lehrsituation erarbeiten, die allen anders lautenden Absichtserklärungen zum Trotz durch die Einnahme der Studiengebühren bislang offenbar nicht grundlegend verändert werden konnte.

Wer einen Blick auf den IG-Farben-Campus der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main wirft, darf eher das Gegenteil vermuten. Hier wurden zwei – nach Erfahrungsberichten: schlecht beheizte (23) – Container aufgestellt, in denen Studierende fortan ihre Seminare besuchen sollen. Grund zur Beschwerde sieht die Hochschulleitung nicht, denn die Lehrveranstaltungen wurden ihrerseits aus Studiengebühren finanziert. Über die näheren Umstände müssen die Nachwuchsakademiker dann wohl hinwegsehen, und im übrigen gilt das auf der Uni-Homepage (24) Seite für Seite formschön in Szene gesetzte Zitat des weltberühmten Namensgebers: “Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit.”
Links

(1) http://www.studienbeitraege.hessen.de/i … 2,true.pdf
(2) http://www.fuer-solidaritaet-und-freie-bildung.de/
(3) http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetz … erfass.htm
(4) http://www.vg-giessen.justiz.hessen.de/ … eitrag.pdf
(5) http://www.stud.uni-giessen.de/asta/ima … kblatt.pdf
(6) http://www.uni-giessen.de/cms/uber-uns/ … hts-giesen
(7) http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/a_cescr.htm
(8) http://asta.uni-paderborn.de/index.php? … t_news=375
(9) http://www.stmwfk.bayern.de/presse/meld … NewsID=914
(10) http://www.fh-aschaffenburg.de/index.ph … ;tx_ttnews[tt_news]=1014&tx_ttnews[backPid]=19&cHash=a439ed5a64
(11) http://www.fh-deggendorf.de/einrichtung … traege.pdf
(12) http://www2.fh-ansbach.de/fileadmin/use … WS0708.pdf
(13) http://www.fh-kempten.de/deu/studienbei … inhalt.htm
(14) http://www.uni-bamberg.de/leistungen/st … qs/#c29667
(15) http://www.fh-coburg.de/fileadmin/INFOS … 2-2006.pdf
(16) http://www.kunstakademie-muenster.de/ve … ademie.pdf
(17) http://www2.fh-gelsenkirchen.de/FH-Site … php?id=736
(18) http://www.kn-online.de/artikel/2251959 … Norden.htm
(19) http://www.kn-online.de/artikel/2008745 … Austermann
(20) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23350/1.html
(21) http://sh.juris.de/sh/gesamt/HSchulG_SH … H_2000_P80
(22) http://www.wissenschaftsrat.de/presse/pm_2807.html
(23) http://www.asta.uni-frankfurt.de/aktuel … 70081.html
(24) http://www.uni-frankfurt.de

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26606/1.html

Copyright © Heise Zeitschriften Verlag

Leitbild der Universität Regensburg - von freier und kritischer Lehre

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:21

http://www.uni-regensburg.de/Universita … bildEV.pdf

Armut in Deutschland wird amtlich

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:18

Nun ist es auch in konservativen Zeitungen zu lesen: der Aufschwung geht am Großteil der Menschen vorbei. Die Frankfurter Allgemeine Sonntgaszeitung kommt sogar auf ihrer Titelseite zur Erkenntnis, dass es eine gewisse Schieflage bei der Vermögensverteilung in Deutschland gibt und fährt auf Seite 2 und 3 gleich fort mit einem Artikel, der den Leser mit auf den Friedhof von Karl Marx nach England begleitet.
http://www.faz.net/p/RubE3C3C6176BD4497 … ntent.html

Doch trotz der Erkenntnis einer ungerechten Verteilgung des Reichtums in Deutschland, trotz eines Linksschwenks im Bewusstsein der Deutschen, tun sich die Regierungsparteien schwer den Forderungen von den Straßen nach mehr Gerechtigkeit Rechnung zu tragen. Im Gegenteil: nach Erbschaftssteuerreform setzt man sich erstmal die Diäten um über 9 % nach oben, während man das Herumgekaspere um eine Re-Reform der Sozialgesetze schön umschifft. Was das beim Wähler zur Folge hat, konnte die SPD ja den letzten Hochrechnungen entnehmen.
http://news.google.de/news/url?sa=t& … KV7m7EDjVg

Hier noch ein zusammenfassender Artikel in Telepolis über den Preisanstieg und die steigende Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26590/1.html

SPD - Unwissend, verlogen, heuchlerisch – und stolz darauf?

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:17

Unwissend, verlogen, heuchlerisch – und stolz darauf?

Twister (Bettina Winsemann) 20.11.2007

Im Bereich Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung bestätigt die SPD derzeit nicht nur alle Vorurteile gegenüber Politikern, sie scheint hierfür auch noch ein Lob erhalten zu wollen Politiker sind Umfaller, haben keine Ahnung, heucheln oder lügen – so einige der gängigen Vorurteile, die man Politikern entgegenbringt. Wer auch immer zur Zeit für die Public Relations der SPD zuständig ist, der sollte eine Umschulung in Erwägung ziehen. Denn die derzeitigen Kommentare etlicher SPD-Mitglieder zu heiklen Themen wie Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung tragen nicht gerade dazu bei, diese Vorurteile zu entkräften. Im Gegenteil – es wird mit Unwissen und Machtlosigkeit kokettiert und dem Wähler direkt das Gefühl gegeben, die Zeit, da sich Politiker noch wenigstens den Anschein gaben zu wissen, wovon sie sprächen, sei endgültig vorbei. Heutzutage gibt man offen zu, nicht gewusst zu haben, was man tat, oder verbreitet unverdrossen weiter Halbwahrheiten und Nebelkerzen.

Schon beim ersten Umsetzungsbeschluss des Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung(VDS) in Deutschland war die vermeintliche Machtlosigkeit der Abgeordneten ein Thema. Jörg Tauss, nach Außen hin stetiger Kritiker der VDS, votierte für die Umsetzung und stellte sich hier als Marionette der EU dar, die ja nicht anders konnte, als einer Vorgabe der EU zuzustimmen. Nicht einmal die Einschätzung, dass die VDS nicht in Einklang mit Datenschutz und Privatsphäre zu bringen sei, war hier Grund genug, um sich einer solchen “Abnicktaktik” zu verweigern.

“Ich halte das in der Tat für einen Anschlag auf Bürgerrechte und auf Datenschutz in Europa, der inakzeptabel ist; da stimme ich den Kritikern zu. Mit dieser Bewertung komme ich jetzt aber nicht weiter. Wir haben diese Richtlinie nun einmal umzusetzen. Würden Sie deswegen nicht auch konstatieren, dass sich hier etwas an der Lage geändert hat? Wir müssen eine Richtlinie umsetzen, ob sie uns gefällt oder nicht.” Jörg Tauss (SPD)

Von Machtlosigkeit und Mindestanforderungen

Der Abgeordnete des Bundestages, der laut Gesetz nur seinem Gewissen verpflichtet ist, als hilfloser Büttel der EU? Tauss stellte dies eindeutig so dar. Ferner stellte er seine eigene Arbeit in Bezug auf die VDS so dar, als hätte er tatkräftig dafür gesorgt, dass nur die Mindestanforderungen umgesetzt werden würden. Empört verwahrte sich der Medienpolitiker gegen Kritik an seiner “Jasagen-obwohl-ich-eigentlich-dagegen-bin”-Taktik:

“Was ist denn das für eine Albernheit? Da die Richtlinie kommen wird, habe ich dafür gesorgt, dass in Deutschland allenfalls eine Mindesumsetzung erfolgt. Dies habe ich den Antrag reinverhandelt, so dass ich ihm selbstverständlich dann auch zugestimmt habe. Hierfür hätte ich eigentlich eher Anerkennung erwartet. Bitte erst denken und informieren, dann schreiben.” Aus einer Antwort von Jörg Tauss (1) auf Kritik an seinem Abstimmungsverhalten bezüglich der VDS

Dass der Umsetzungsbeschluss über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht, indem er die Verwendung der VDS-Daten auch für “mittels Telekommunikation begangener Straftaten” ermöglicht, statt die Formulierung der Richtlinie zu übernehmen – kein Wort dazu von Herrn Tauss. Bei der Abstimmung, welche die VDS in Deutschland nun endgültig einführte, fehlte Herr Tauss. Er bedauerte die mehrheitliche Position der Genossen und ergänzte, dass “massive Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat” bei ihm bestünden. Weshalb er selbst u.a. den Weg für diese Speicherung ebnete, indem er seine Stimme abgab? Nun, er war eben machtlos, und außerdem ging es ja nur um die Mindestanforderungen.

Eine ähnliche Taktik wurde auch von der Bundesjustizministerin angewandt. Während der Vorbereitung der VDS wusste sie sich als Hüterin des Datenschutzes zu präsentieren und pochte (wie auch Tauss) darauf, dass Deutschland nur die Mindestanforderungen umsetzte. Weiterhin wurde sie nicht müde, in Interviews zu ergänzen, dass es sich bei der VDS ja lediglich um eine Fristverlängerung handele, da auch bisher bereits eine Speicherfrist bestünde. Neben diversen anderen Nebelkerzen (2) ihrerseits fiel eine besonders unangenehm auf: Die Meinung, dass sich ja nichts ändere, da auch bisher schon die Daten erhoben werden würden/anfielen.

Brigitte Zypries

Was bei flüchtigem Lesen klingt wie: “Die Daten werden doch sowieso schon wie bei der VDS verwandt”, heißt aber etwas ganz anderes. Denn ob Daten lediglich erhoben oder auch genutzt werden, ist zweierlei. Der Bäcker, der Supermarkt, der Friseur oder der Busfahrer – sie alle haben tagtäglich meine Fingerabdrücke auf Geldscheinen, Münzen, Prospekten oder Tickets. Dennoch wäre es wohl kaum mit dem Datenschutz vereinbar, wenn hier jeder Einzelhändler seine eigene Fingerabdruckdatenbank eröffnet oder die Daten zur Verwendung freigibt.

Mit der informationellen Selbstbestimmung ließe sich ein solches Vorgehen ebenfalls nicht vereinbaren, aber was dieses, vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Recht angeht, das durch das Urteil zur Volkszählung einem Grundrecht gleichkommt, darüber hat die Bundesjustizministerin im allgemeinen recht eigene Ansichten.

Informationelle Selbstbestimmung – das war doch gleich…?

Dass Frau Zypries auf die Frage (3) von Kinderreportern, was ein Browser sei, keine Antwort wusste, führte zu Amüsement bis Fassungslosigkeit. Schnell wurde seitens der Bundesjustizministerin ergänzt, dass sie natürlich wisse, worum es sich handele, nur sei sie in dem Moment nicht gleich darauf gekommen.

Nun kann es sicherlich vorkommen, dass auch Politiker einen Blackout haben oder mit einer Frage überfahren werden und daher dann ahnungslos erscheinen. Sieht man sich eines der letzten Interviews an, welches Frau Zypries gab, dann kommt allerdings die Frage auf, ob denn solche Blackouts bei ihr öfter während Interviews stattfinden. Wie anders lässt sich erklären, dass die Bundesjustizministerin die informationelle Selbstbestimmung anscheinend nicht einmal richtig erläutern kann, sondern vielmehr zu einem völlig anderen Recht mutieren lässt?

Zum Vergleich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (4):

“Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf “informationelle Selbstbestimmung” sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.”

Von dieser Möglichkeit der Selbstbestimmung bleibt bei Frau Zypries´ Interpretation des Rechts nichts mehr übrig, vielmehr mutiert diese zum reinen Auskunftsanspruch.

“Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert. Das hat sich auch als Abwehrrecht gegen den Staat positioniert.” Brigitte Zypries

Im gleichen Interview wiederholt Frau Zypries auch, dass die Daten ja nur bei schweren Straftaten verwandt werden. Was faktisch falsch ist, da die Daten Ordnungsbehörden und Nachrichtendiensten auch dann zur Verfügung stehen, wenn es sich eben nicht um schwere Straftaten handelt (5). In diesen Fällen wird dann auch auf den richterlichen Vorbehalt verzichtet.

Die Fraktionsdisziplin und das “große Ganze”

Eine neue Dimension der Machtlosigkeit zeigten jene SPD-Abgeordneten auf, welche die VDS absegneten und dann mittels einer Erklärung nicht nur erläuterten, warum sie dafür gestimmt haben, sondern vielmehr auch die VDS (immerhin ein starker Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung) zur Sachfrage statt zur Gewissensfrage deklarierten.

Nur mit Bauchschmerzen und trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken habe man dem Beschluss zugestimmt, ließen die Abgeordneten verlauten (6). Es sei im Hinterkopf zu behalten, heißt es weiter, dass “Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde”.

Auch den 26 Abgeordneten gegenüber sei die Frage gestattet, ob sie sich denn überhaupt mit dem Gesetz befasst haben. Denn wer sich ihre Argumente für die Zustimmung zum Gesetz ansieht, der findet ähnliche Falschaussagen wie sie auch von Frau Zypries und Herrn Tauss geäußert wurden. So fanden die Abgeordneten den Beschluss “weniger unerträglich”, weil “es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen”. Hierbei wird wieder u.a. auf den Richtervorbehalt verwiesen, sowie auf die Beschränkung der Nutzung der Daten auf “Straftaten mit erheblicher Bedeutung”. Dass diese Hürden nicht zutreffen, wurde bereits im vorigen Abschnitt dieses Artikels erläutert.

Das Fazit derjenigen, die dagegen waren, aber dafür gestimmt haben: Es sei “die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht”. Aber: Eine Zustimmung sei auch deshalb vertretbar, weil in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht möglicherweise verfassungswidrige Teile für unwirksam erklären wird.

Andrea Nahles

Andrea Nahles, eine derjenigen, welche diese Erklärung unterschrieben, fand auf dem Internetportal Abgeordnetenwatch (7) eine simple Erläuterung für ihr Verhalten. Die Fraktionsdisziplin ginge eben vor, und die VDS sei ja nur eine Sach- und keine Gewissensfrage wie z.B. Krieg und Frieden:

“In den Fraktionen des Bundestages gibt es folgendes Verfahren. Wer gegen eine Sachfrage ( die keine Gewissensfrage ist) eingestellt ist, kann versuchen, eine Mehrheit von seiner Meinung zu überzeugen. Es gibt dann IN der jeweiligen Fraktion eine Abstimmung. Ich bin hier mit meiner Meinung unterlegen, d.h. ich hatte keine Mehrheit. Es wird dann erwartet, dass man im Plenum die Mehrheit der Fraktion vertritt, auch wenn man persönlich eine andere Auffassung vertritt. Das gilt nicht für Fragen wie Krieg und Frieden […].”

“Mein Kollege Christoph Strässer hat eine persönliche Erklärung zur Abstimmung formuliert, die meine Skepsis und meine Bedenken aufgegriffen und ausgedrückt hat. Diese habe ich unterstützt. Sie findet sich im Protokoll des Bundestages und auf meiner Homepage.”

“Mir ist bewußt, dass diese Erläuterungen für Menschen, die ein einfachen Ja oder Nein erwarten, nicht befriedigend sein können. Es gehört für mich jedoch zu meinem Verantwortungsbewußtsein und meinem Politikverständnis dazu, dass ich nicht nur als Individuum agiere und dass ich auch ohne mühsame Mehrheitsfindungsprozesse und demokratische Spielregeln nicht wirklich Politik gestalten kann. Ich kann nur versuchen Ihnen dies zu erläutern.” Andrea Nahles (SPD-”Linke”)

Ein wenig gereizt reagiert (8) Nahles dann auf eine Nachfrage, inwieweit sich solches Gebaren mit dem Artikel 38 des Grundgesetzes vertrage, welches postuliert, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen sind:

“[…] was haben sie sich denn gedacht wie die Mehrheitsfindung, die nunmal unerläßlich ist in einer stabilen!!!!! Demokratie ist, funktioniert? Es ist nie einfach so eine Abwägung zu treffen, dass dürfen sie mir glauben. Aber ich stehe dazu, dass ich nicht nur Einzelfragen, mich selbst mit meiner Meinung in die Waagschale einer solchen Frage werfe, sondern das sog. ‘Große und Ganze’.” Andrea Nahles

Die bisherigen Fragen zum “großen Ganzen” münden dann in den Kommentar:

“Ich bin mir der Sensibilität dieses Themas sehr bewusst und bürgerliche Freiheitsrechte sind mir, wie allen anderen, die mir zu diesem Thema in diesem Forum schreiben, genauso wichtig. Mir Anderes zu unterstellen, weise ich zurück! Verantwortung und somit den Blick “aufs Große und Ganze” habe ich überdies nie gescheut und wurde oft dafür gescholten, denn Verantwortung übernehmen, schließt regieren und entscheiden zu wollen ein, was andere auch falsch finden können!” Andrea Nahles

Verantwortung zu übernehmen, heißt also insofern, einen Entschluss mit zu tragen, welchen man falsch findet, da er “weniger unerträglich” als gedacht ist, und “Karlsruhe sich schon drum kümmern wird” (lapidar ausgedrückt). Die Fraktionsdisziplin, verbunden mit den EU-Vorgaben, degradiert also die Abgeordneten zu reinen Abnickpolitikern, die nicht mehr dem Gewissen, sondern lediglich der Fraktion/der EU gegenüber verpflichtet sind – so jedenfalls der Tenor der Aussagen von Frau Nahles und Herrn Tauss.

Ich wusste ja gar nicht, was ich unterschrieb

Während diese Halbwahrheiten und Machtlosigkeitsmanöver schon zu wahlweise Entsetzen, Frustration und Resignation führen, ist das Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs Diwell dann nur noch ein zusätzliches Sahnehäubchen. Diwell, der unter Schily die umstrittene Dienstanweisung zur Onlinedurchsuchung unterzeichnete, gibt als Grund hierfür mittlerweile an, er habe ja nicht gewusst, dass es um Onlinedurchsuchungen ging, sondern sei davon ausgegangen, es ginge um die Beobachtung von abgeschotteten Internetforen.

Nun stellt sich die Frage, warum man eine solch heikle Dienstanweisung unterzeichnet, wenn man nicht genau weiß, dass “die Ausforschung informationstechnischer Systeme” weit mehr bedeuten kann, als nur das Beobachten eben jener Internetforen. Aber Herr Diwell spricht nicht nur davon, dass er eigentlich gar nicht recht wusste, was er unterschrieb – er geht noch einen Schritt weiter.

Nach seinem Ressortwechsel fühlt er sich nicht mehr sachlich zuständig für die Angelegenheit und wird insofern auch nicht vor die Abgeordneten des Bundestages treten, um sich dort dafür zu rechtfertigen. Einer entsprechenden Aufforderung wird er nicht nachkommen. Weshalb Herr Diwell, der sich sachlich nicht zuständig fühlt, erst vor kurzem an die Öffentlichkeit trat, um Vorschläge bezüglich der Onlinedurchsuchung (9) zu machen. Hier war der Justiz-Staatssekretär sachlich so firm, dass er auch zwischen “laufender, mit Verschlüsselung und Passwörtern geführter Online-Kommunikation” und “geronnener Kommunikation” im Sinne von “auf Festplatten abgelegten Mails und Chat-Protokollen” zu unterscheiden wusste, als es um die Onlinedurchsuchung ging.

Was aber seine Weigerung gegenüber dem Bundestag angeht, so stellt sich dem Bürger die Frage, welche Folgen eben diese haben wird. Nun – da sich die große Koalition dagegen ausgesprochen hat, Diwell erneut zu laden, und der Bundestag kein Zitierrecht hat, wird die Angelegenheit als “unwürdiger Vorgang im deutschen Parlament” abgeschlossen.

Zusammengefasst haben wir also Staatssekretäre, die einerseits zwar in der Öffentlichkeit mit vermeintlichem “Fachwissen” glänzen, sich andererseits aber nicht zuständig fühlen, wenn es darum geht, Fragen des Bundestages zu früherem Verhalten zu erläutern oder dafür Verantwortung zu übernehmen. Weiterhin haben wir Abgeordnete, die trotz schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken einem Gesetz zustimmen, weil es die Fraktionsdisziplin verlangt oder aber weil die EU nun einmal verlangt, dass das Gesetz in Deutschland verabschiedet wird.

Und nicht zuletzt haben wir eine Bundesjustizministerin, die einen seltsamen Umgang mit der Wahrheit pflegt und möglicherweise nicht weiß, was “informationelle Selbstbestimmung” ist. Egal ob man diesen Abgeordneten dann Abnickertum oder Heuchelei, Unwissen oder Lügen vorwirft – durch dieses Verhalten werden die Vorurteile gegenüber den Politikern noch einmal gefestigt. Nein, vielmehr stellt man fest, dass es keine Vorurteile sind.

Die Politik lässt zunehmend die Maske fallen und gibt sich nicht einmal mehr Mühe, ihre Dreistigkeit zu verschleiern. Es ist, als würde man dem Bürger sagen wollen, dass es sowieso egal ist, was er denkt. Vor einiger Zeit gab man sich wenigstens noch Mühe, so zu wirken, als würde man wissen, was man tut, oder als würde man das Volk vertreten. Heutzutage lügt man offen oder gibt sein Gewissen für die Fraktionsdisziplin ab. Oder man hatte eben keine Ahnung, was man tat. Wer sich dann noch über Politikverdrossenheit wundert, der muss wirklich sehr verblendet sein.
Links

(1) http://www.heise.de/newsticker/foren/go … m_id=95284
(2) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25105/1.html
(3) http://netzpolitik.org/2007/kinderrepor … -internet/
(4) http://www.datenschutz.de/recht/grundlagen/
(5) http://www.heise.de/newsticker/meldung/98760
(6) http://www.heise.de/newsticker/meldung/98821
(7) http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_ … frage78444
(8) http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_ … tml#fragen
(9) http://www.heise.de/newsticker/meldung/98860

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26640/1.html

Horst Mahler gegen Michel Friedmann

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:03

Einfach unlgaublich: der ehemalige StVorsitzende des Zentralrats der Juden Michel Friedmann interviewte für die Zeitschrift Vanity Fair das EX-RAF-Mitglied und heute NPD-Chefideologe Horst Mahler. Das dürft ihr nicht verpassen:

http://www.vanityfair.de/articles/agend … /01/04423/

SDS gegen Polizeigesetz

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:03

Berlin. Die Berliner Hochschulgruppen des Studierendenverbandes DieLinke.SDS fordern alle Abgeordneten von Linksfraktion und SPD im Abgeordnetenhaus auf, die Verschärfung des Polizeigesetzes abzulehnen. Das Modellprojekt auf drei Berliner U-Bahnlinien habe gezeigt, daß mehr Videoüberwachung nicht zu mehr Sicherheit führe, erklärte der Verband am Donnerstag in Berlin. Von einer »rot-roten Regierung« werde erwartet, den ausufernden Überwachungsstaat zu bekämpfen, statt ihn zu befördern.

»Im Bund kämpft die Linke gegen Schäubles Visionen, sie muß auch in Berlin deren Umsetzung verhindern«, kommentierte Georg Frankl vom SDS der Freien Universität. (jW)

http://www.jungewelt.de/2007/11-09/036.php

TP: Vererbte Chancenlosigkeit

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:03

Gestern erschien ein Artikel in Telepolis, der die Kinderarmut in Deutschland unter die Lupe nimmt und sich mit den Ursachen dergleichen beschäftigt, wie Hartz4, unsichere Lage auf dem Arbeitsmarkt durch Niedriglohn und Leiharbeit, problematische Familienverhältnisse, eine selektives Schulsystem und das Verschieben von Verantwortung und Handlungsbereitschaft der herrschenden Bürokraten.

Den ganzen Artikel unter:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26561/1.html

Linksruck in der SPD? Lügengebäude!

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:02

Vor ca. zwei Wochen ging der groß angekündigte und von den etablierten Medien fast schon mitorganisierte Parteitag der Sozialdemokraten in Hamburg zu Ende. Ziel dieses Parteitages war es (so wie auch der taktischen Streiterei zwischen Bussi-Beck und Münte in den Wochen davor), die Wähler wieder näher an die SPD heranzulocken, durch ein neues Hamburger Programm, welches dem Wahlvolk als Linksruck verkauft wurde.

Doch was bleibt noch übrig von marxistischer Gesellschaftsanalyse und demokratischem Sozialismus in den Tagen danach? Gar nichts, alles wischiwaschi und totale Wählerverarsche. Gestern beschloss die große Koalition, bestehend aus CDU und der “marxistischen” SPD, eine Reform der Erbschaftssteuer, die wiedermal diejenigen entlastet, die später einmal große Vermögenswerte erben werden. Dabei wurde das steuerfreie Erbkapital um mehr als 100 % erhöht, auch für Verwandte, die nicht zum engsten Verwandtenkreis zählen. Erbschaften von Unternehmen wurden fast völlig von der Steuer befreit, vorausgesetzt sie werden 10 Jahre nach nach dem Tod vom Erben weitergeführt.

http://www.taz.de/nc/1/archiv/print-arc … e5eabc3559

Die rot-schwarze Ausbeuter-Koalition ist sich bei der Verteilung von unten nach oben meistens schnell einig und findet Kompromisse zu ungunsten der unteren Schichten, während Mindestlöhne, Reformen der unsozialen Agenda 2010-Gesetze, Truppenabzüge aus besetzen Ländern nur Show wirksam diskutiert werden, statt sie zu beschließen.

Wer der Bundes-SPD weiterhin auf den Leim geht, auf ihre taktischen Spiele reinfällt, ist selber Schuld. Das Gros der Wähler hat genug von diesen vorgetäuschten Spielen mit den Begriffen Gerechtigkeit und Solidarität. Was die SPD hier macht, ist die Unterhöhlung des Vertrauens in politische Entscheidungsträger und in das ganze politische System. Der Linksruck kommt nicht von der SPD, sondern von der Straße…

http://static.twoday.net/muellfrau/images/1214-bussibeck-sucht-einen-_01.gif

Lokführerstreiks

Abgelegt unter: Nachrichten — Hannes @ 01:01

Jetzt dürfen die LockführerInnenn von der GdL auch den Güter- und Fernverkehr bestreiken. Man kann sich darauf gefasst machen, dass noch diese Woche gestreikt wird. Wie auch der SDS Regensburg solidarisierte sich jetzt nun auch die Globalisierungskritische Organisation “attac” mit den Lokführern und LokführerInnen.

http://www.attac.de/aktuell/presse/pres … php?id=794
http://www.jungewelt.de/2007/11-06/061.php

Nach einem Beschluss eines Arbeitsgerichts in Chemnitz ist es der GdL nach vorhergehenden Streikverboten nun auch erlaubt da zu streiken, wo es der Bahn AG richtig weh tut. Reaktionen von reaktinärer Seite hier:

http://www.welt.de/welt_print/article13 … eiken.html

18. November 2007

Demo 8.12. München: “Keine Abschiebung in den Irak”

Abgelegt unter: Ankündigungen, Termine — Hannes @ 22:13

Keine Abschiebungen in den Irak!
Demonstration für Flüchtlingsschutz statt Menschenverachtung! Aufenthaltserlaubnisse jetzt!

München, 8. Dezember 2007
Auftakt: 13.00 Uhr: Georg-Freundorfer-Platz (U 5 Schwanthalerhöhe)
Demonstration: 13.30 Uhr
Abschluss: 16.00 Uhr Odeonsplatz, Bayerisches Staatsministerium des Inneren

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15. November 2007

2. Antifa-Infocafe - “Verschwörungstheorien”

Abgelegt unter: Aktionen, Ankündigungen, Termine — Dano @ 14:00

Am 22.11.07 um 18.00 Uhr ist es endlich so weit:
Das nächste heiß ersehnte und noch nie dagewesene 2. Antifa-Infocafe geht im Che-Zentrum über die Bühne.
Natürlich gibt’s wieder Snacks, nette Leute und einen Vortrag zum Thema “Verschwörungstheorien” mit einer hoffentlich spannenden Diskussion im Anschluss.

http://regensburg.antifa.net/

13. November 2007

Selbstverständnis des SDS Regensburg

Abgelegt unter: Materialien, Neues, Updates — Wolfgang @ 23:45

Kaum zu glauben, dennoch wahr: Unser Leitbild bzw. Selbstverständnis ist jetzt online. Hat lange gedauert, mea culpa… Nachdem wir jetzt ja (hoffentlich) ein endgültiges Logo haben, hab ich mir erlaubt noch so lang zu warten ums einzubauen.

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