22. April 2008

Die juristischen Fakultäten klagen gegen den Hochschulrat.

Filed under: Hochschulpolitik — Dano @ 15:36

Kämpfen für Humboldts Ideale

Die juristischen Fakultäten klagen gegen den Hochschulrat. Morgen ist die mündliche Verhandlung.

Regensburg. Von Christian Gressner, MZ (16.04)

Es ist eine Entscheidung, die langfristige Konsequenzen für die Hochschullandschaft nicht nur in Bayern, sondern in Deutschland haben wird: Für morgen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine mündliche Verhandlung zu der Popularklage aller juristischen Fakultäten an den bayerischen Universitäten angesetzt. Denn die Hochschullehrer sehen durch das Hochschulgesetz vom Mai 2006 die durch die bayerische Verfassung garantierte akademische Selbstverwaltung und das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit verletzt. Mit der Klage wollen die juristischen Fakultäten auch mehr Mitbestimmungsrechte bei der Berufung von Professoren einfordern. Die zuständigen Hochschulleitungen verfügten über keine hinreichende Fachkompetenz. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht jedoch noch nicht fest.

Reformeifer war zu groß

Der für eine Popularklage ungewöhnliche Termin „bejaht die grundsätzliche Bedeutung dieser Entscheidung“, sagte der Bayreuther Jura-Professor Wolfgang Kahl der MZ. Er vertritt die Fakultäten vor Gericht. Nach seiner Ansicht hat der Gesetzgeber in Bayern mit der Hochschulreform den Bogen überspannt. Die Hochschullehrer kritisieren vor allem Artikel 26 des Gesetzes. Dort sind Zusammensetzung und Aufgaben des Hochschulrats beschrieben – ein Gremium, das nach Ansicht aller bayerischen Jura-Fakultäten zu viel Einfluss auf fachspezifische Entscheidungen nehmen kann.

In dem Rat sind die Professoren mit weniger als einem Drittel der Stimmen vertreten. Einen starken Einfluss – die Hälfte der Stimmen – haben dagegen „Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis“, so das Gesetz. Sie sind nicht Mitglieder der Hochschule, sondern sollen nach den Wünschen des Gesetzgebers Impulse von außen geben. Doch sie können mit ihren Stimmen zum Beispiel die Einstellung eines Studienganges entscheidend beeinflussen. „Wir haben es dann mit einer anderen Universität zu tun als bisher“, so Kahl, das Humboldt’sche Ideal der Selbstverwaltung wäre dahin. Die neue Hochschule würde „wie ein privates Unternehmen nach Effizienzpunkten und durch Aufsichtsräte geführt“. Zeitaufwendige und riskante Projekte, wie in der Grundlagenforschung nötig, wären nur noch schwer durchführbar. „Wenn das Gericht den neuen Typus zulässt, kann die Universität jede Form annehmen, die der Gesetzgeber will“, befürchtet Kahl.

„Es wird kein Persilschein kommen“

Doch er hofft bei dem Verfassungsgerichtshof auf eine Entscheidung in seinem Sinne. „Verfassungsrechtlich unzulässig ist eine Organisation der Hochschule, die Gefahren für eine freie wissenschaftliche Betätigung bringt“, heißt es in der Begründung der Klage. Dies sei aber dann der Fall, wenn die Professoren unter den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates in der Minderheit sind. „Wir sind zuversichtlich, dass das Verfahren gewonnen wird“, sagt Kahl. „Es wird kein Persilschein für den Gesetzgeber kommen.“
Quelle: http://www.mittelbayerische.de/hochschule/artikel//kaempfen_fuer_humboldts_ideale/223956/kaempfen_fuer_humboldts_ideale_1.html

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