Wie das Staatsministerium demokratische Prinzipien missachtet
Arbeit des SDS-Bamberg soll von höchster Stelle verhindert werden.
Dass es bei der Anerkennung der Hochschulgruppe des sozialistisch-demokratischen Studierendenverbandes an der Universität Bamberg Probleme geben würde, darauf waren die Mitglieder des SDS gefasst, schlimmer geht aber bekanntlich immer.
So gab es bereits bei Abgabe der Unterlagen im Justiziariat den Hinweis, die Anerkennung könne sich, aufgrund einer möglichen Prüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz, verzögern. Dass allerdings direkt das Staatsministerium für Wissenschaft interveniert ist ein Fakt, mit welchem die sozialistischen Studenten nicht gerechnet hatten. Zwei Monate nach Abgabe der benötigten Unterlagen, für die Anerkennung eine mehr als übliche Frist, erhielt der SDS auf Nachfrage den Hinweis, die Anerkennung verzögere sich aufgrund “offener Fragen”. Einen weiteren Monat später wollte der SDS genaueres wissen, und wandte sich mit der Frage nach einer möglichen Intervention des Verfassungsschutzes an die Universität. Dies wurde weder bestätigt noch dementiert, allerdings gab es nun eine genauere Erklärung der Verzögerung: Das Staatsministerium ist der Meinung die Universität dürfe Hochschulgruppen nicht mit besonderen Rechte ausstatten, bis dies juristisch geprüft sei werde das Anerkennungsverfahren ausgesetzt.
Seit dieser Information sind bisher drei Monate vergangen, insgesamt über ein Semester, ohne das sich etwas getan hätte. Jahrelang wurde dieses Verfahren praktiziert, erst einen Monat vor der Antragstellung des SDS wurde die Hochschulgruppe des globalisierungskritischen Netzwerkes attac zugelassen. Diese Praxis wird ausgerechnet jetzt, nachdem sich in kürzester Zeit an mehreren bayrischen Universitäten Gruppen des sozialistisch-demokratischen Studierendenverbandes gebildet haben, in Frage gestellt.
Für die Mitglieder des SDS ein offensichtlicher Beweis dafür, dass das Staatsministerium hier rein politisch motivierten Einfluss nimmt und dabei das grundlegende Prinzip der Gleichbehandlung mit Füssen tritt.

