Erklärung des Bayerischen Jugendrings zur Verschärfung des Versammlungsverbots
Der Bayerische Jugendring hat vor zwei Tagen eine Erklärung veröffentlich, die sich deutlich gegen die Verschärfung des Versammlungsverbots in Bayern positioniert. Mit dem Vorwand Demonstrationen von Rechtsextremen effektiver zu verhindern (was ja prinzipiell zu begrüßen ist, jedoch die Rechtsmittel hierzu schon ausreichend wären) wird jedoch massiv in die Freiheitsrechte der BürgerInnen eingegriffen. Zu erwarten ist, dass die Verschärfung des Versammlungsrechts sich nicht nur gegen Neofaschisten richtet, sondern im Zweifelsfall auch gegen gewerkschaftliche, antimilitaristische, antifaschistische und studentische Demonstranten. Hier die Erklärung im Wortlaut:
Entwurf des Bayerischen Versammlungsgesetzes
Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit zur Regelung des Versammlungsrechtes auf die Länder übergegangen. Der im März 2008 von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegte Entwurf eines Bayerischen Versammlungsgesetzes wird begründet mit dem Ziel, rechtsextremistische Versammlungen leichter verhindern zu können als nach dem bisher geltenden Bundesversammlungsgesetz.
I. Grundsätzliche Überlegungen zum Gesetzesentwurf
Die Versammlungsfreiheit stellt neben der Meinungsfreiheit und dem Wahlrecht eines der fundamentalen Teilhabegrundrechte in unserer Gesellschaft und damit eine wesentliche Ausprägung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Gerade durch die Versammlungsfreiheit sind die Pluralität der Meinungen und deren kollektive und Öffentliche Äußerung sowie die politische Willensbildung und –äußerung gewährleistet. Nach Art. 8 GG und der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegen Eingriffe in das Versammlungsrecht einem hohen Begründungszwang. Sie müssen zum Schutz eines mindestens gleichrangigem Grundrechtes unabweisbar notwendig sein und das relativ mildeste Mittel zum angestrebten Zweck darstellen.
Der Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Versammlungsgesetz ist im Vergleich zur bisherigen Rechtslage geprägt von sehr weitgehenden Definitionen, deutlichen Verschärfungen der Verbots-, Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände, der Aufnahme einer großen Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, deren Auslegung in das Ermessen der Behörden gestellt wird und der Zunahme von Pflichten, die der Veranstalter einer Versammlung erfüllen muss. Daher erscheint aus Sicht des Bayerischen Jugendrings die Verfassungsmäßigkeit dieses Entwurfes insbesondere aufgrund der Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes – auch im Hinblick auf die flankierenden Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände- und der überhöhten Eingriffsmöglichkeiten der staatlichen Behörden äußerst fraglich.
Die Begründung des Gesetzes formuliert das Ziel, durch Verschärfungen des Versammlungsrechts die Demokratie vor rechtsextremistischen Kundgebungen verteidigen zu wollen. Hieraus ergibt sich das Paradoxon, dass die Demokratie durch die Verhinderung bzw. Beschränkung der Möglichkeit am demokratischen Willensbildungsprozess teilzuhaben geschützt werden soll.
II. Praktische Auswirkungen des Gesetzesentwurfes
Wir befürchten insbesondere, dass
- Veranstaltungen bereits im Vorfeld aufgrund von bloßen Vermutungen verboten werden;
- Viele Veranstalter, insbesondere kleinere Organisationen und im bürokratischen Verfahren weniger erfahrene Verbände bzw. Organisationen aufgrund des erhöhten bürokratischen Verfahrens von der Durchführung absehen;
- Durch eine weite Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und durch die weitreichenden Ermessensmöglichkeiten der Behörden erhebliche, nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Versammlungsfreiheit vorgenommen werden können;
- Der Datenschutz durch die weitreichenden Verpflichtungen zur Angabe persönlicher Daten und die Möglichkeiten der technischen Überwachung von Versammlungen in unannehmbarer Weise ausgehöhlt wird;
- Veranstaltern von Versammlungen Ermittlungs-, Überwachungs- und Sicherungspflichten aufgebürdet werden, die -wie vom Bundesverfassungsgerichtes bestätigt- der Polizei obliegen;
- Insbesondere auch vielfach ehrenamtlich geleitete Jugendverbände bei Versammlungen oder Demonstrationen in ständiger Unsicherheit bzgl. Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahrensrisiken agieren müssen;
- Verwaltungsverfahren unnötig aufgebläht werden und die Anzahl von Gerichtsverfahren zunimmt.
III. Besondere Überlegungen aus Sicht der Jugendarbeit
Für die Jugendarbeit und die Jugendverbände ist die Möglichkeit der politischen Einflussnahme und Willensbekundung durch Versammlungen und Kundgebungen, wie z. B. Vollversammlungen von Jugendverbänden und Jugendringen und sonstige Veranstaltungen mit jugendpolitischen Inhalten, unerlässlich. Von der geplanten Verschärfungen durch das Uniformierungs- und Militanzverbot und dessen unbestimmte Formulierung wären auch viele Jugendverbände, z. B. Jugendfeuerwehren, Pfadfinder, THW-Jugend, betroffen. Für viele Jugendliche und Jugendverbände stellen einheitliche bzw. ähnliche Kleidungsstücke ein wichtiges Identifikationsmerkmal und ein Ausdruck der Zusammengehörigkeit auch im Zusammenhang mit politischen Meinungsäußerungen dar. Ein wichtiges Ziel der Jugendarbeit besteht gerade in der Befähigung der Jugendlichen zur gesellschaftlichen Teilhabe, insbesondere durch das Erleben von Demokratie. Einschränkungen der Versammlungsfreiheit können daher die Verwirklichung dieses Zieles in hohem Maße beeinträchtigen.
Der Bayerische Jugendring lehnt daher den Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Versammlungsgesetz in der vorgelegten Fassung ab. Die Zielvorgabe, rechts-extremistische Versammlungen und Kundgebungen leichter verbieten zu können, unterstützt der BJR ausdrücklich. Aber dieses Ziel darf nicht durch die Preisgabe eines fundamentalen Teilhabegrundrechtes für alle Bürger/-innen verfolgt werden.
IV. Fazit und Forderungen
Der Bayerische Jugendring fordert die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung auf, den Entwurf deutlich zu entschärfen. Sollte er unverändert vorgelegt werden, bittet der Bayerische Jugendring alle Landtagsabgeordneten diesem Entwurf keine Gesetzeskraft zu verleihen. Im Hinblick auf weitere Entwürfe für ein Bayerisches Versammlungsgesetz ist der Schutz der demokratischen Grundrechte und nicht deren Einschränkung in den Fokus zu nehmen.
Gez. Martina Kobriger – Präsidentin des BJR

