Studiengebühren in Hessen grundsätzlich nicht verfassungswidrig
Der Staatsgerichtshof in Hessen hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass Studiengebühren in Hessen nicht der Landesverfassung widersprechen und somit jederzeit wieder durch CDU/FDP neu eingeführt werden. Die Abstimmung der Richter war deutlich knapp: während sich 6 Richter mit dem Verweis auf soziale Verträglichkeit der Gebühren durch ausreichende Kreditangebote für das Bezahlstuium aussprachen, votierten 5 der Richter dagegen. Auch der neue Präsident des Gerichtshofs Klaus Lange verurteilte die Mehrheitsentscheidung.
In einem zweiten Abstimmungsprozess im hessischen Landtag wollen Linke, SPD und Grüne die Abschaffung der Gebühren endgültig beschließen.
weitere Informationen auf: http://www.uebergebuehr.de/de/aktuell/news/meldung/ansicht/2008/06/verloren/

