21.06 :: Demo gegen Einschränkung des Versammlungsrechts :: München
Wir rufen alle auf zur Demonstration gegen die Einschränkung des Versammlungsrecht.
Auftakt zur Demo vor dem
Münchner Gewerkschaftshaus, Schwanthalerstr. 64
mit
Klaus Hahnzog, Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Max Mannheimer, Vorsitzender der Lagergemeinschaft Dachau
und der Münchner Streikband
Kundgebung vor der
CSU-Zentrale in der Nymphenburger Straße 64
Franz Maget, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion
Margarete Bause, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz a.D.
Peter Stark, Betriebsrat Giesecke&Devrient
Fritz Schösser, Vorsitzender DGB-Bezirk Bayern
Bayerisches Versammlungsgesetz
Der DGB Bayern fordert die im Landtag vertretenen Parteien auf, das geplante bayerische Versammlungsgesetz abzulehnen.
Aus Sicht des DGB stellt der vorliegende Entwurf einen unzulässigen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf
Versammlungsfreiheit dar, unter dem Vorwand Nazi-Versammlungen an besonders sensiblen Tagen und Orten beschränken
zu wollen.
Das Versammlungsrecht als zentraler Teil unserer verfassungsmäßigen Grundrechte verdient einen sorgfältigen Umgang
sowie große Besonnenheit in der Anwendung. Davon zeigt sich im vorliegenden Gesetzentwurf leider nichts.
Im Gegenteil ist vorgesehen, die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Rechten auszustatten, mit denen sie empfi ndlicher
als bisher in die Planung und Organisation von Veranstaltungen eingreifen können. Es soll den Behörden ermöglicht werden,
unliebsame Redner von Versammlungen auszuschließen. Davon kann jeder betroffen sein – GewerkschafterInnen ebenso
wie SprecherInnen von Bürgerinitiativen und politischen Verbänden.
Dem Leiter einer Versammlung sollen quasi Polizeiaufgaben übertragen werden können, deren Nichterfüllung mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr bestraft werden kann.
Der vorliegende Gesetzentwurf tangiert auch Tarifaktionen und Streikversammlungen, indem er ein „allgemeines Verbot
aggressiv auftretender Versammlungen“ enthält. Eine solche Einschränkung des ebenfalls im Grundgesetz garantierten
Streikrechts kann nicht akzeptiert werden.
Der Gesetzentwurf stärkt insgesamt die Rechte der Polizei und ermöglicht den Behörden erstmals ausdrücklich, eine
Versammlung zu beschränken, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt werden“.
Die genannten Punkte zeigen exemplarisch, dass der Gesetzentwurf weit über das Ziel, rechtsextremistische Versammlungen
besser einschränken zu können, hinausgeht. Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Grundrechte aller Bürger
eingeschränkt werden, nur weil radikale Minderheiten diese Rechte missbrauchen.
Der DGB Bayern lehnt den jetzigen Vorschlag ab.
Der DGB Bayern fordert den Landtag zu einer umfassenden Anhörung auf und ist bereit, seine Bedenken bei den Beratungen
in den Landtagsausschüssen einzubringen. Er fordert Staatsregierung und Landtag auf, das Gesetz nicht im „Schnellverfahren“
zu behandeln, nur um es noch in dieser Legislaturperiode beschließen zu können. Dazu besteht keine Notwendigkeit,
denn auch wenn das Versammlungsrecht mit der Föderalismusreform I auf die Länder übergegangen ist, bleibt das Bundesgesetz
bis zu einer Neuregelung gültig.
Für den DGB gilt weiterhin, dass die Regelung des Versammlungsrechts nicht Angelegenheit von föderalistischer Kleinstaaterei
werden darf; Grundrechte sind unteilbar und können nicht durch ein Gesetz in ihrer Substanz ausgehebelt werden!
Die Staatsregierung geht das Problem des Rechtextremismus mit dem Gesetzentwurf allein obrigkeitsstaatlich an und
fokussiert vor allem auf „Sicherheit“. Dabei nimmt sie die Einschränkung und den Abbau von demokratischen Bürger- und
Grundrechten billigend in Kauf. Dieser bürokratische Umgang der Bayerischen Staatsregierung mit dem Versammlungsrecht
– einem der elementarsten Freiheitsrechte der Verfassung – ist inakzeptabel.
Beschluss des DGB-Bezirksvorstandes Bayern, April 2008


